Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bis zu einem Höchstsatz von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen. Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem Effizienzhaus modernisieren kann. Der individuelle Sanierungsfahrplan enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch mich als Energieberater beim BAFA gestellt. Förderprogramme Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten viele unterschiedliche Fördermaßnahmen an. Gefördert werden entweder energetische Einzelmaßnahmen, wie z. B. Austausch der Heizung, Fenster usw., oder der komplette Umbau eines Gebäudes bzw. Neubau als Effizienzhaus. Ebenfalls gefördert werden Umbaumaßnahmen die dem altersgerechten Wohnen dienen (Barrierefreiheit) und Leistungen des Energieberaters (Planung und Baubegleitung). Der Bauherr hat die Wahl zwischen zinsgünstigem KfW–Kredit mit Tilgungszuschuss und einem einmaligen Investitionszuschuss. Damit ein Bauherr diese Förderungen erhalten kann, müssen die erforderlichen Nachweise von einem hierfür anerkannten Energieberater bei der KfW eingereicht werden. Als anerkannter Energieeffizienz–Experte berate ich Sie ausführlich zu den Fördermöglichkeiten und erstelle für Sie die entsprechenden Nachweise bei der KfW. Für die Fördermittelberatung nutzen Sie bitte meinen Auftrag Energieberatung*. * Auftragsformular im PDF–Dateiformat, ausfüllbar mit jedem PDF–Leseprogramm. © Günter Merkel, Impressum, Datenschutz |
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